der Schweiz mit rund 6000 Mitarbeitenden setzen wir uns bei der Kantonsverwaltung für das Gemeinwohl der Gesellschaft ein. Mit einer beeindruckenden Vielfalt an Leistungen betrifft unsere Arbeit alle Bereiche des Lebens, sei es Bildung, Wirtschaft, Recht, Sicherheit, Natur, Gesundheit, Bau, Kultur und Finanzen. Mit unserer sinnstiftenden Arbeit hinterlassen wir täglich einen kleinen Fussabdruck, da diese für über eine halbe Million Menschen relevant ist.
Die Staatsanwaltschaft mit rund 250 Mitarbeitenden besteht aus vier regionalen Untersuchungsämtern, einem für das ganze Kantonsgebiet zuständigen Kantonalen Untersuchungsamt, den Stabsdiensten sowie der Jugendanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist eine unabhängige Untersuchungs- und Anklagebehörde des Kantons St.Gallen, welche für die gleichmässige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches verantwortlich ist und Strafverfahren bei Verbrechen, Vergehen und Übertretungen führt.
Infolge der bevorstehenden Pensionierung des Ersten Staatsanwaltes suchen wir nach Vereinbarung, mit Arbeitsbeginn im Verlauf des Jahres 2026, eine Führungspersönlichkeit in der Funktion als
Erste Staatsanwältin / Erster Staatsanwalt (m/w/d)
Pensum: 80-100%
Arbeitsort: St.Gallen
Was Sie erwartet
- Sie leiten die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen und gleichzeitig das Kantonale Untersuchungsamt, inkl. der Stabsdienste
- Als Erste Staatsanwältin / Erster Staatsanwalt gehen Sie als Vorbild voran, sorgen in enger Abstimmung mit der Departementsleitung für ein gemeinsames Führungsverständnis für die gesamte Organisationseinheit und prägen damit eine einheitliche Führungskultur
- Sie setzen die eingeleitete Organisationsentwicklung zur Vereinheitlichung von Prozessen sowie für den Wissens- und Kompetenztransfer innerhalb der gesamten Staatsanwaltschaft fort und entwickeln diese weiter
- Sie stehen der Konferenz der Staatsanwaltschaft vor und sorgen in diesem Führungsgremium durch gesamtverantwortliche und proaktive Moderation für die einheitliche Gesetzesanwendung und die sachgerechte Aufgabenerfüllung durch die Strafverfolgungsbehörden
- Sie vertreten die Staatsanwaltschaft nach aussen gegenüber Gerichten, Polizei, Behörden und Öffentlichkeit
- Sie führen ausgewählte Untersuchungen selbständig und vertreten vor Gericht kompetent und überzeugend den Strafanspruch des Staates
Was Sie auszeichnet
- Sie besitzen einen juristischen Universitätsabschluss und langjährige Berufs- und Führungserfahrung in der Strafrechtspflege
- Von Vorteil sind wissenschaftliche und/oder didaktische Erfahrungen im Bereich des Strafrechts und des Strafprozessrechts
- Ausgeprägte Führungs-, Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten sowie Freude an der Entwicklung, Begleitung und Unterstützung von Kadern und Mitarbeitenden
- Sie sind eine reife, integre und empathische Persönlichkeit, der es leicht fällt, verbindend zu wirken und den kollegialen, positiven Austausch zu fördern
- Sie arbeiten lösungsorientiert, denken vernetzt und entscheiden klar
- In der interdisziplinären Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnerorganisationen (Polizei, Verwaltungsbehörden, usw.) zeigen Sie grosses Geschick
- Sie kommunizieren sicher, präzise und überzeugend in Deutsch (schriftlich wie mündlich)
Was wir bieten
- Eine vielseitige und verantwortungsvolle Führungsfunktion in einem aussergewöhnlichen Arbeitsumfeld und mit viel Gestaltungsraum
- Ein motiviertes und professionelles Team, das gemeinsam etwas bewegen und verändern möchte
- Einblick in die Vielseitigkeit des Sicherheits- und Justizdepartements sowie Mitgestaltungsmöglichkeiten als Teil des obersten Kaders
- Zeitgemässe Arbeitszeitmodelle und moderne Arbeitsformen
Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie ein Teil des Teams sein möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne:
Herr Christof Hartmann, Vorsteher Sicherheits- und Justizdepartement, Tel. 058 229 36 00
Herr Christoph ILL, Erster Staatsanwalt, Tel. 058 229 33 40 (aktueller Stelleninhaber)
Herr Michel Müglich, Leiter Personalamt, Tel. 058 229 65 39 (für Fragen zur Rekrutierung)
Bewerbungen können bis zum eingereicht werden. Wahlbehörde ist die Regierung des Kantons St.Gallen.