Bezirksgericht Bülach
Gerichtsleitung
Das Bezirksgericht Bülach beschäftigt rund 90 Mitarbeitende und bietet einen zentral gelegenen Arbeitsort in unmittelbarer Bahnhofsnähe in Bülach.
Wir suchen für unsere kaufmännische Kanzlei eine/n
Wir suchen für unsere kaufmännische Kanzlei eine/n
Verwaltungssekretär/in (50-80%)
Ihr Aufgabenbereich
Ihr Aufgabenbereich umfasst die selbständige und eigenverantwortliche Betreuung zahlreicher unterschiedlicher Aufgabengebiete, wie beispielsweise der Logistik, der internen Bibliothek, des Bestellwesens für Büromaterial und Mobiliar, der Organisation von Personalanlässen, der Kontrolle von allgemein zugänglichen Räumen sowie der Aufsicht über die Cafeteria. Bei diesen Aufgaben arbeiten Sie eng mit den Leitenden Gerichtsschreibern zusammen. Im Übrigen sind Sie je nach Arbeitspensum zuständig für das Ausfertigen, Versenden und Archivieren von Entscheiden.
Ihr Profil
Sie verfügen über eine kaufmännische Grundausbildung, Berufserfahrung (vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung) sowie sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse. Wir suchen nach einer selbständigen, zuverlässigen und dienstleistungsorientierten Persönlichkeit mit einem hohen Mass an Eigenverantwortung. Sie arbeiten exakt, speditiv und haben Freude am Kontakt mit internen und externen Ansprechpartnern. Wenn Sie sich zudem durch Flexibilität auszeichnen und ein Organisationstalent sind, freuen wir uns, Sie kennenzulernen.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine sorgfältige Einführung, zeitgemässe Anstellungsbedingungen, gute Sozialleistungen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Anstellungsbedingungen des Kantons Zürich sowie ein angenehmes Arbeitsklima in einem kollegialen Team von rund 30 kaufmännischen Mitarbeiterinnen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Leitende Gerichtsschreiberin Karin Scharding gerne zur Verfügung (Tel. 044 863 44 33). Ihre Bewerbung reichen Sie bitte mit den üblichen Unterlagen und unter Angabe Ihrer Lohnvorstellungen bis zum 31. Juli 2025 online ein. Ein leerer Strafregisterauszug ist Voraussetzung und muss vor einer Anstellung nachgereicht werden.