print pdf
Der Inhalt wird geladen...

nebenamtliches Mitglied des Kantonsgerichtes

Kanton St.Gallen

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Tätigkeit in der st.gallischen Justiz. Die Gerichte des Kantons St.Gallen fällen jedes Jahr über 15'000 Entscheide in den verschiedensten Rechtsgebieten. Die Mitarbeitenden der Gerichte setzen sich täglich zugunsten der Rechtsuchenden für eine unabhängige und effiziente Justiz ein und leisten dadurch einen wertvollen Beitrag zum Rechtsfrieden.

Das Kantonsgericht ist in der Regel die zweite Instanz in einem Zivil- oder Strafprozess. In dieser Funktion beurteilt es Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide der Kreisgerichte sowie deren Einzelrichterinnen und Einzelrichter. Das Kantonsgericht ist zudem Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und über das Handelsregister und kann als Aufsichtsbehörde Weisungen erlassen. Das Kantonsgericht ist auch Wahlorgan. Es wählt unter anderem die Mitglieder der Anwaltskammer und der Prüfungskommissionen für Rechtsanwälte und Rechtsagenten.

Im Hinblick auf eine vakante Stelle suchen wir per öffentlicher Ausschreibung ein

nebenamtliches Mitglied des Kantonsgerichtes

Pensum: Einsatz nach Bedarf (ohne feste Anstellung)

Arbeitsort: St.Gallen

Was Sie erwartet

  • Sie sind als nebenamtliche Richterin oder nebenamtlicher Richter für das Kantonsgericht tätig. Die Mitglieder des Kantonsgerichtes bilden verschiedene, nach Rechtsgebieten gegliederte Kammern. In allen Kammern wird nach dem Referentensystem gearbeitet.
  • Der Kantonsrat wird die Wahl in der Sommersession 2026 vornehmen. Der Amtsantritt ist nach der Wahl vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung für das Amt. Die Fraktionen reichen anschliessend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt.
  • Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich, für die Amtsausübung bedarf es der Wohnsitznahme im Kanton (vgl. Art. 33 Abs. 1 KV; Art. 25 Abs. 1 GerG). Die Rechtspflegekommission legt nicht nur Wert auf die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden, sondern auch auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten.

Was Sie auszeichnet

  • abgeschlossenes juristisches Studium
  • berufliche Erfahrung aus vorausgegangener Tätigkeit in Justiz, Advokatur, Wissenschaft, Privatwirtschaft oder Verwaltung
  • hervorragende fachliche Qualifikationen
  • Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreudigkeit
  • zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität für Verhandlungstermine
  • Fähigkeit und Bereitschaft, dem Gericht im Hinblick auf die Urteilsberatung auch in komplexen Fällen einen schriftlichen Entscheidvorschlag in Urteilsform zu unterbreiten
  • persönliche Integrität und Unabhängigkeit

Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie ein Teil des Teams sein möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.


Auskünfte zur Kandidatur: Fraktionssekretariate oder Präsidien der

Auskünfte über das Gericht: Gerichtspräsidentin Claudia Wetter, Tel. 058 229 22 69;
Auskünfte über das Wahlverfahren: Sandra Brühwiler-Stefanovic, Tel. 058 229 04 91,

Bewerbungen sind an die bevorzugte(n) zu richten. Die Bewerbungsunterlagen enthalten ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie die relevanten Fachdiplome bzw. -zeugnisse. Die Einreichung erfolgt mittels pdf-Dokument.

Die Fraktionen sind eingeladen, der Rechtspflegekommission ihre Kandidaturen bis 1. Dezember 2025, 12.00 Uhr, zu melden. Interessentinnen und Interessenten wird nahegelegt, möglichst frühzeitig auf eine Fraktion zuzugehen, von der sie zur Wahl portiert werden möchten.

Wappen
counter-image