Nebenamtliche Fachrichterin / nebenamtlicher Fachrichter Treuhand
Aarau / Kulm / Laufenburg / Lenzburg / Rheinfelden / Zofingen
1. März 2026 oder nach Vereinbarung
Homeoffice möglich
Unsere Mitarbeitenden der verhelfen der Gerechtigkeit im täglichen Leben zum Durchbruch und schaffen Rechtssicherheit. Hierfür setzen wir uns bei unserer Arbeit tagtäglich ein - für ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben im Kanton Aargau.
- Beurteilung von Fragestellungen im Auftrag der Bezirksgerichtspräsidentin bzw. des Bezirksgerichtspräsidenten oder der Fachrichterin bzw. des Fachrichters des Familiengerichts
- Prüfung von Anlagevorschlägen und Vermögensverwaltungsaufträgen bei verbeiständeten Personen, Prüfung von zustimmungspflichtigen Geschäften (z.B. Verkauf Liegenschaft)
- Unterstützung der Revisorate bei der Prüfung von Rechnungen bei komplexen Vermögensverhältnissen
Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um Einsätze für die Familiengerichte der Bezirksgerichte Aarau, Kulm, Laufenburg, Lenzburg, Rheinfelden und Zofingen. Die Einsätze der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter erfolgen nach Bedarf und nach Vereinbarung, wobei beim konkreten Einsatz die beruflichen Hauptverpflichtungen der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter berücksichtigt werden. Der Einsatz erfolgt schwerpunktmässig in den erwähnten Bezirken mit der Möglichkeit Arbeiten teilweise im Homeoffice zu erledigen. Einsätze in anderen Bezirken sind in Einzelfällen möglich. Die Entschädigung erfolgt nach dem Dekret über die Entschädigung für nebenamtliche Richterinnen und Richter.
- Tertiärer Abschluss (Universität, FH oder HFS) im Treuhand-, Wirtschaftsprüfungs- oder Finanzbereich oder gleichwertige Ausbildung
- Vertiefte Praxiskenntnisse und Arbeitsschwerpunkt im Fachbereich
- Sicher im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Teamfähigkeit und Fähigkeit zur Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext
Die Familiengerichte entscheiden im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in einem Gremium mit 3 Personen, das mit einer Gerichtspräsidentin bzw. mit einem Gerichtspräsidenten und zwei Fachrichterinnen bzw. Fachrichtern aus der Sozialen Arbeit, Psychologie oder aus einem anderen für den Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten Fachbereich besetzt ist.
Wahlbehörde für diese Funktion ist der Regierungsrat. Sie werden vom Regierungsrat für den Rest der vierjährigen Amtsperiode (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028) gewählt. Der Einsatz als nebenamtliche Richterperson ist bis zum Erreichen des 70. Altersjahres möglich. Voraussetzungen für die Wahl sind das Schweizer Bürgerrecht und grundsätzlich der Wohnsitz im Kanton Aargau. Ausnahmen vom Wohnsitzerfordernis unterliegen der Bewilligungspflicht.
Bewerberinnen und Bewerber, welche in die engere Auswahl gelangen, werden darauf hingewiesen, dass sie Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister einzureichen haben.
Unsere Mitarbeitenden der verhelfen der Gerechtigkeit im täglichen Leben zum Durchbruch und schaffen Rechtssicherheit. Hierfür setzen wir uns bei unserer Arbeit tagtäglich ein - für ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben im Kanton Aargau.

Kurzfilm
- Teilzeit (fast) immer möglich
- In der Regel rund 3 bezahlte Brückentage pro Jahr
- Bis zu 10 zusätzliche Ferientage
- Flexibles Arbeiten wie z.B. im Homeoffice
- Verschiedene Sportangebote über Mittag
- Rabatt für Mitarbeitende im Sportbereich
- Diverse Veranstaltungen und Angebote zum Thema Gesundheit
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
- Diverse Vergünstigungen, die das Portemonnaie spürbar entlasten (Beitrag ans Handyabo, Software/Hardware Rabatte und weiteres)
Bitte beachten Sie, dass die Anstellungsbedingungen bei gewissen Funktionen abweichen können.
Ihr Arbeitsort
Bezirksgerichte
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Wir freuen uns auf Ihre Online Bewerbung bis am 24. Oktober 2025.