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Ersatzmitglieder für das Verwaltungsgericht
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
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Ersatzmitglieder für das Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es ist insbesondere zuständig für Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht, Enteignungsrecht, Steuerrecht, Kausalabgaberecht, Personalrecht, Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Migrationsrecht, Polizeirecht, Staatsbeiträge, politische Rechte und Bildung.

Nach Art. 75 Abs. 1 der Kantonsverfassung wählt der Kantonsrat die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts, wobei diesem für die Hälfte der Ersatzmitglieder ein Vorschlagsrecht zusteht (§ 33 Abs. 1 Satz 3 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes). 

Infolge Rücktritts von zwei bisherigen Ersatzmitgliedern suchen wir zwei Kandidatinnen oder Kandidaten, welche das Gericht dem Kantonsrat als Ersatzmitglieder für das Verwaltungsgericht für den Rest der Amtsperiode 2025–2031 vorschlagen wird.

Profil

  • vertiefte Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts sowie durch langjährige Praxis und/oder wissenschaftliche Tätigkeit erworbene umfassende Spezialkenntnisse in einem oder mehreren der oben genannten Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts; 
  • Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich schriftlich darzustellen;
  • Anwaltspatent und/oder Dissertation;
  • Bereitschaft, jährlich zehn Urteilsanträge zu verfassen und bei anderen Geschäften mitzuwirken;
  • hohe zeitliche Flexibilität;
  • Stimmberechtigung im Kanton Zürich;
  • einwandfreier Leumund.

Angebot

Es ist eine Zuteilung in die 2., 3. oder 4. Abteilung vorgesehen. Den Ersatzmitgliedern steht am Verwaltungsgericht kein Arbeitsplatz zur Verfügung, hingegen der Zugriff auf die Bibliothek und die Entscheiddatenbank. Die Entschädigung erfolgt nach Aufwand (vgl. Beschluss des Kantonsrats über die Festsetzung der Besoldungen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 1997).

Bewerbung

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen, einer Wohnsitzbestätigung, einem Betreibungsregisterauszug und einem Strafregisterauszug bis 25. August 2025 zu senden an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, zuhanden von Gerichtspräsident Dr. iur. André Moser, Postfach, 8090 Zürich. Elektronische Bewerbungen senden Sie an personal@vgrzh.ch. Weitere Auskünfte erteilt die Generalsekretärin, lic. iur. Nathalie Marti, unter Tel. 043 257 50 00. 
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Das Verwaltungsgericht ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es ist insbesondere zuständig für Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht, Enteignungsrecht, Steuerrecht, Kausalabgaberecht, Personalrecht, Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Migrationsrecht, Polizeirecht, Staatsbeiträge, politische Rechte und Bildung.

Nach Art. 75 Abs. 1 der Kantonsverfassung wählt der Kantonsrat die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts, wobei diesem für die Hälfte der Ersatzmitglieder ein Vorschlagsrecht zusteht (§ 33 Abs. 1 Satz 3 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes). 

Infolge Rücktritts von zwei bisherigen Ersatzmitgliedern suchen wir zwei Kandidatinnen oder Kandidaten, welche das Gericht dem Kantonsrat als Ersatzmitglieder für das Verwaltungsgericht für den Rest der Amtsperiode 2025–2031 vorschlagen wird.
  • vertiefte Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts sowie durch langjährige Praxis und/oder wissenschaftliche Tätigkeit erworbene umfassende Spezialkenntnisse in einem oder mehreren der oben genannten Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts; 
  • Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich schriftlich darzustellen;
  • Anwaltspatent und/oder Dissertation;
  • Bereitschaft, jährlich zehn Urteilsanträge zu verfassen und bei anderen Geschäften mitzuwirken;
  • hohe zeitliche Flexibilität;
  • Stimmberechtigung im Kanton Zürich;
  • einwandfreier Leumund.
Es ist eine Zuteilung in die 2., 3. oder 4. Abteilung vorgesehen. Den Ersatzmitgliedern steht am Verwaltungsgericht kein Arbeitsplatz zur Verfügung, hingegen der Zugriff auf die Bibliothek und die Entscheiddatenbank. Die Entschädigung erfolgt nach Aufwand (vgl. Beschluss des Kantonsrats über die Festsetzung der Besoldungen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 1997).
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen, einer Wohnsitzbestätigung, einem Betreibungsregisterauszug und einem Strafregisterauszug bis 25. August 2025 zu senden an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, zuhanden von Gerichtspräsident Dr. iur. André Moser, Postfach, 8090 Zürich. Elektronische Bewerbungen senden Sie an personal@vgrzh.ch. Weitere Auskünfte erteilt die Generalsekretärin, lic. iur. Nathalie Marti, unter Tel. 043 257 50 00. 
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Das Verwaltungsgericht ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es ist insbesondere zuständig für Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht, Enteignungsrecht, Steuerrecht, Kausalabgaberecht, Personalrecht, Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Migrationsrecht, Polizeirecht, Staatsbeiträge, politische Rechte und Bildung.

Nach Art. 75 Abs. 1 der Kantonsverfassung wählt der Kantonsrat die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts, wobei diesem für die Hälfte der Ersatzmitglieder ein Vorschlagsrecht zusteht (§ 33 Abs. 1 Satz 3 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes). 

Infolge Rücktritts von zwei bisherigen Ersatzmitgliedern suchen wir , welche das Gericht dem Kantonsrat als Ersatzmitglieder für das Verwaltungsgericht für den Rest der Amtsperiode 2025–2031 vorschlagen wird.

Profil

  • vertiefte Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts sowie durch langjährige Praxis und/oder wissenschaftliche Tätigkeit erworbene umfassende Spezialkenntnisse in einem oder mehreren der oben genannten Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts; 
  • Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich schriftlich darzustellen;
  • Anwaltspatent und/oder Dissertation;
  • Bereitschaft, jährlich zehn Urteilsanträge zu verfassen und bei anderen Geschäften mitzuwirken;
  • hohe zeitliche Flexibilität;
  • Stimmberechtigung im Kanton Zürich;
  • einwandfreier Leumund.

Angebot

Es ist eine Zuteilung in die 2., 3. oder 4. Abteilung vorgesehen. Den Ersatzmitgliedern steht am Verwaltungsgericht kein Arbeitsplatz zur Verfügung, hingegen der Zugriff auf die Bibliothek und die Entscheiddatenbank. Die Entschädigung erfolgt nach Aufwand (vgl. Beschluss des Kantonsrats über die Festsetzung der Besoldungen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 1997).

Bewerbung

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen, einer Wohnsitzbestätigung, einem Betreibungsregisterauszug und einem Strafregisterauszug bis 25. August 2025 zu senden an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, zuhanden von Gerichtspräsident Dr. iur. André Moser, Postfach, 8090 Zürich. Elektronische Bewerbungen senden Sie an . Weitere Auskünfte erteilt die Generalsekretärin, lic. iur. Nathalie Marti, unter Tel. 043 257 50 00. 
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Nach Art. 75 Abs. 1 der Kantonsverfassung wählt der Kantonsrat die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts, wobei diesem für die Hälfte der Ersatzmitglieder ein Vorschlagsrecht zusteht (§ 33 Abs. 1 Satz 3 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes). 

Infolge Rücktritts von zwei bisherigen Ersatzmitgliedern suchen wir , welche das Gericht dem Kantonsrat als Ersatzmitglieder für das Verwaltungsgericht für den Rest der Amtsperiode 2025–2031 vorschlagen wird.
  • vertiefte Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts sowie durch langjährige Praxis und/oder wissenschaftliche Tätigkeit erworbene umfassende Spezialkenntnisse in einem oder mehreren der oben genannten Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts; 
  • Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich schriftlich darzustellen;
  • Anwaltspatent und/oder Dissertation;
  • Bereitschaft, jährlich zehn Urteilsanträge zu verfassen und bei anderen Geschäften mitzuwirken;
  • hohe zeitliche Flexibilität;
  • Stimmberechtigung im Kanton Zürich;
  • einwandfreier Leumund.
Es ist eine Zuteilung in die 2., 3. oder 4. Abteilung vorgesehen. Den Ersatzmitgliedern steht am Verwaltungsgericht kein Arbeitsplatz zur Verfügung, hingegen der Zugriff auf die Bibliothek und die Entscheiddatenbank. Die Entschädigung erfolgt nach Aufwand (vgl. Beschluss des Kantonsrats über die Festsetzung der Besoldungen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 1997).
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen, einer Wohnsitzbestätigung, einem Betreibungsregisterauszug und einem Strafregisterauszug bis 25. August 2025 zu senden an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, zuhanden von Gerichtspräsident Dr. iur. André Moser, Postfach, 8090 Zürich. Elektronische Bewerbungen senden Sie an . Weitere Auskünfte erteilt die Generalsekretärin, lic. iur. Nathalie Marti, unter Tel. 043 257 50 00. 

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