Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Glarus (KESB) hat die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die sich nicht um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern können und auch nicht in der Lage sind, selbständig die notwendige Unterstützung einzuholen. Die KESB wird durch einen eigenen Abklärungsdienst, ein Sekretariat, ein Revisorat und eine Beratungsstelle für private Mandatsträger unterstützt.
Wir suchen ein
Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde 80 %
per 1. März 2026 mit Arbeitsort Glarus.
Aufgaben
- Als ordentliches Mitglied des Spruchkörpers der KESB verantwortlich für Abklärung, Anordnung und Beaufsichtigung der von der Behörde angeordneten Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz
- Als fallführendes Mitglied selbstständige Bearbeitung der zugeteilten Geschäfte (Erteilung von Aufträgen an den Abklärungsdienst, Durchführung von Gesprächen und Anhörungen, Ausarbeitung von Anträgen an die KESB)
- Instruktion und Beratung von Beiständinnen und Beiständen
- Übernahme von Fachressorts und Mitarbeit bei der Führung und Weiterentwicklung der KESB
Anforderungen
- Tertiärer Abschluss in Recht, Psychologie, Pädagogik oder Sozialarbeit mit mehrjährigen Arbeitserfahrungen
- Profunde Kenntnisse im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
- Ausgeprägte konzeptionelle, kommunikative und analytische Fähigkeiten
- Interesse und Fähigkeit für juristisches Denken
- Bereitschaft, sich in neue Fachgebiete einzuarbeiten
- Gewandtheit und Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Teamfähigkeit und Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit
- Hohe Sozialkompetenz und Belastbarkeit sowie Durchsetzungsstärke
Ihr Kontakt
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Hansueli Brunner, Präsident KESB, Tel. 055 646 67 58 oder Martin Nigg, Behördenmitglied. Mehr über uns unter www.gl.ch.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Online Bewerbung!
Bitte beachten Sie, dass nur Online Bewerbungen berücksichtigt werden.
Dossiers von Personalberatungen nehmen wir nicht entgegen.