Die Berufsbeistandschaft ist für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht sowie für die persönliche Hilfe nach Sozialhilfegesetz (ohne wirtschaftliche Sozialhilfe) zuständig. Sie möchten per 1. September 2025 oder nach Vereinbarung in einem professionellen und lebendigen Umfeld die Verantwortung für eine unserer Abteilungen der Berufsbeistandschaft übernehmen? Willkommen als Abteilungsleiter:in in unserem Team!
Kontakt
Ihre Fragen zu dieser spannenden Stelle beantwortet Ihnen gerne Iris Weil, Hauptabteilungsleiterin Berufsbeistandschaft, +41 52 267 56 41.
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