Schaltungsberechtigt auf publicjobs.ch sind öffentlich-rechtliche Körperschaften der Schweiz und des Fürstentums Lichtenstein, sowie privat-rechtliche Anstalten, welche mehrheitlich im öffentlichen Besitz sind.
Die Stellenanzeige wird zur Schaltung auf der Plattform publicjobs.ch von der SPS AG (Swiss Public Services AG) oder vom Kunden selbst ("Selbstschaltung" über freigeschaltenes, persönliches Arbeitgeberkonto) im individuellen Layout des Kunden erstellt, nachdem seine Berechtigung zur Schaltung auf publicjobs überprüft wurde (Prüfungszeit bis zu 48 Std.(werktags)).
Nutzt der Kunde die Möglichkeit die Inhalte der Anzeige nicht direkt auf der Plattform zu erfassen, sondern über einen Drittsystem (bspw. einen «Direct-Link») einzubinden, so liegt es in der Verantwortung des Kunden sicher zu stellen, dass diese Inhalte ohne Unterbruch und in geeigneter, lesbarer Form während der gesamten Laufzeit der Anzeige bereitstehen. Fehler, welche durch die Einbindung nicht korrekt formatierter Inhalte entstehen (oder durch etwaige systemseitige) Unterbrüche liegen nicht in der Verantwortung der Betreiber.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig vor der Veröffentlichung einer Anzeige einwandfreie, geeignete Anzeigenmittel vorzulegen. Die SPS AG übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Kunden zur Veröffentlichung vorgelegten Anzeigentextes entstehen, seien diese inhaltlich oder technisch bedingt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die veröffentlichte Stellenanzeige sofort nach der ersten Schaltung zu prüfen und der SPS AG Fehler unverzüglich anzuzeigen (Kunde wird per Email informiert (bei Schaltung über den Kundendienst) bzw. es ist im eigenen Arbeitgeberkonto direkt ersichtlich, wann die Anzeige online geschalten wurde).
Die Rügefrist für offensichtliche Fehler beginnt mit dem Zeitpunkt der Schaltung der Stellenanzeige. Bei verborgenen Mängeln beginnt sie mit dem Zeitpunkt der Entdeckung. Unterlässt der Kunde die Meldung von Mängeln, so gilt die Aktivierung der Stellenanzeige als mangelfrei genehmigt. Alle Rechte, Ansprüche und Interessen, einschliesslich aller Urheberrechte, Markenrechte oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte, an allen erstellten Stellenanzeigen verbleiben bei der SPS AG.
Jede Stellenanzeige darf nur eine (1) Stellenbeschreibung an einem Arbeitsort und in einer Job-Kategorie (inkl. Unterkategorie) enthalten. Jede Stellenanzeige bleibt maximal für 30 Tage online. Vorzeitiges offline nehmen von Anzeigen kann der Kunde per Mail in Auftrag geben oder im eigenen Arbeitgeberkonto durchführen.
Der Kunde erkennt an, dass auf den Webseiten veröffentlichte Stellenanzeigen auch in den Suchergebnissen anderer Webseiten erscheinen können. Der Kunde sichert zu, dass sich alle Stellenanzeigen, die er auf der Webseite veröffentlicht, auf konkrete freie Positionen beziehen und es sich nicht um allgemeine Standard-Stellenbeschreibungen handelt. Unbeschadet der Angaben im Angebot sichert der Kunde zu, keine Stellenanzeige auf einer Webseite zu schalten, die: (i) gegen anwendbares Recht verstösst; (ii) Links zu Webseiten enthält, die im Wettbewerb zur SPS AG stehen; (iii) „verborgene“, irrelevante oder irreführende Keywords enthält; (iv) eine Art von Schneeballsystem, „Club-Mitgliedschaft“, Direktvertriebs- oder Handelsvertretertätigkeit oder sonstige Geschäftsmöglichkeiten beinhaltet, für die eine finanzielle Vorleistung oder regelmässige Zahlungen verlangt oder die nur mit Provisionen vergütet werden oder das Anwerben anderer Mitglieder, Untervertriebshändler oder Unteragenten verlangt; (v) fremde Logos oder Marken enthält, die gegen geltendes Urheberrecht verstoßen; (vi) einen Hyperlink zur eigenen Karriereseite des Kunden enthält; oder (vii) einen Hyperlink zu einer Webseite enthält, die Inhalte aufweist, die verleumderisch, beleidigend, obszön oder bedrohend sind oder bei einer Person Verärgerung oder Unbehagen oder Angst auslösen könnten, einschliesslich zum Beispiel rassistische, sexistische, belästigende, bedrohende, diskriminierende, vulgäre oder anderweitig verletzende Materialien, Meinungen oder Mitteilungen.
Die SPS AG / publicjobs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anzeigen in anderen Print-, Offline- oder Online-Medien zu veröffentlichten oder sie an Dritte zur weiteren Veröffentlichung weiterzugeben. Die Veröffentlichung in anderen Medien bzw. bei Kooperationspartnern, bspw. als mobilfunkoptimierte Anzeige, kann in einem abweichenden bzw. standardisierten Layout erfolgen. Dem Kunden entstehen durch diese Zusatzleistungen keine Kosten.
Die SPS AG behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen eine diesen Produktbedingungen nicht entsprechende Stellenanzeige oder Stellenanzeigen auf einer Webseite, die der Kunde nicht ausdrücklich gekauft hat, zu jeder Zeit sofort ohne weitere Information zu entfernen. Eine solche Entfernung entbindet den Kunden ausdrücklich nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
Berechtigt zur Publikation von Jobs auf publicjobs.ch sind sinnstiftende Arbeitgeber*innen wie die öffentliche Verwaltung (Bund, Kantone, Städte, Gemeinden), staatsnahe Unternehmen, Altersheime, Pflegeheime, Spitäler, Schulen & Universitäten, Elektrizitätswerke, Verkehrsbetriebe, Kirchen, Kinderkrippen, Verbände, Vereine & NGOs / NPOs sowie Stiftungen.