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Workation - Arbeit und Ferien zusammen vereinen

In einer Welt, die immer vernetzter wird, ist die Vorstellung von einem klassischen Bürojob, bei dem man an einen Schreibtisch gefesselt ist, längst überholt. Die moderne Arbeitswelt hat sich weiterentwickelt, und dies hat zu einer interessanten Entwicklung geführt: der Workation. Doch was ist das eigentlich, und wie kann es dazu beitragen, dass Arbeit und Urlaub Hand in Hand gehen? In diesem Blogartikel werden wir Workation unter die Lupe nehmen und untersuchen, wie diese neuartige Art des Arbeitens unsere Lebensweise beeinflusst und was dieses flexible Arbeitsmodell an arbeits- und steuerrechtlichen sowie (sozial)versicherungstechnischen Fragen mit sich bringt.

Was bedeutet Workation?

Workation ist eine Kombination der Wörter "Arbeit" (Work) und "Ferien" (Vacation) und bezeichnet die Vereinigung von Arbeit und Urlaub. Dies kann bedeuten, dass man von einem exotischen Strand aus E-Mails beantwortet, an einem neuen Ort an Projekten arbeitet oder sogar Meetings über Videokonferenzen abhält. Die Entwicklung dieses Arbeitsmodells ist eng mit der Digitalisierung verbunden. Einige Personen praktizieren diese Arbeitsweise schon seit vielen Jahren und werden daher auch als "digitale Nomad*innen" bezeichnet. Der Schlüssel zur Workation ist die Flexibilität, die moderne Technologie und Kommunikationstools bieten. Häufig wird eine Workation auch als «Homeoffice im Ausland» oder «Remote Working in den Ferien» bezeichnet.

Die Aussicht, Arbeit und Leben miteinander in Einklang zu bringen, den Arbeitsplatz individuell zu gestalten und die Arbeitszeit flexibel zu planen, mag für viele aufregend und inspirierend klingen. Dennoch kann das Konzept von Workation auch paradox wirken, da Urlaub normalerweise für Erholung und Entspannung dient und nicht für die Arbeit. Trotzdem gewinnt dieser Trend an Beliebtheit, weil es den Menschen ermöglicht, aus ihrer täglichen Routine auszubrechen und neue Eindrücke zu sammeln, was sich positiv auf die Qualität ihrer Arbeit und ihrer mentalen Gesundheit auswirken kann. Aber warum setzen noch nicht alle Unternehmen in der Schweiz auf diesen Trend? Die rechtlichen Aspekte von Workation können eine Antwort sein, die im Folgenden kurz erläutert werden.

Rechtliche Herausforderung bei Workation 

Ausländerrecht

Arbeitnehmende, die ins Ausland reisen, um Ferien zu machen, dort jedoch auch arbeiten, können strafrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn dies nicht in einem Einreiseformular deklariert wurde. Für die Arbeit im Ausland ist in vielen Ländern eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung oder ein Visum erforderlich, insbesondere für Aufenthalte von mehr als drei Monaten. Im Gegensatz zur Schweiz kann die Erteilung von Arbeitsbewilligungen im Ausland an Voraussetzungen gebunden sein. Je nach Zielort müssen andere rechtliche Grundlagen geprüft werden, weshalb diese Untersuchungen durchgeführt werden sollten, wenn bekannt ist, in welchem Land die "Workation" stattfinden wird. Es wird empfohlen, dass die Arbeitgebenden diese Untersuchungen sorgfältig und vor dem Beginn der "Workation" durchführen, um eine Missachtung anwendbarer ausländerrechtlicher Regelungen zu vermeiden.

Arbeitsgesetzt

Es ist wichtig zu überprüfen, ob in anderen Ländern ähnliche Arbeitsgesetze wie in der Schweiz gelten, die unbedingt einzuhalten sind (wie z.B. Bestimmungen bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten, Sonntagsarbeit, Verbot der Nachtarbeit, Pausen, Ferien- und Feiertage usw.). Das schweizerische Arbeitsgesetz ist nur auf dem Gebiet der Schweiz anwendbar, weshalb es für Mitarbeiter*innen aus der Schweiz im Ausland schwierig ist, das schweizerische Gesetz anzuwenden. Grundsätzlich unterliegt man dem Recht des Staates, in dem man arbeitet. Selbst wenn das Lohnniveau in der Schweiz wahrscheinlich höher ist als in vielen ausländischen Ländern, ist es dennoch unerlässlich, die Einhaltung der Mindestlöhne im Ausland zu gewährleisten. Die Missachtung von arbeitsrechtlichen Vorschriften kann zu erheblichen Sanktionen führen und sollte daher sorgfältig im Voraus geprüft werden.

Sozialversicherungen

Es ist erforderlich zu überprüfen, ob und welche Sozialversicherungsabkommen gelten, wenn jemand im Ausland arbeitet, sowie welche Bestimmungen diese enthalten. Besonders wichtig ist die Überlegung, ob "Workation" zu einer Einbeziehung in das Sozialversicherungssystem des Auslandes führen kann. Um festzustellen, ob solche Abkommen existieren, kann die Liste der "Zwischenstaatlichen Vereinbarungen der Schweiz über Soziale Sicherheit" beim Bundesamt für Sozialversicherungen konsultiert werden. Die Konsequenzen sind unterschiedlich geregelt, abhängig davon, ob ein Abkommen existiert oder nicht. Die Beschäftigung im Ausland von bis zu 20% eines Jahrespensums, etwa 10 Wochen pro Jahr (Richtwert), wird aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als unproblematisch angesehen. Wenn dieser Anteil überschritten wird, sollten die damit verbundenen Verpflichtungen und Risiken geprüft werden.

Versicherungsschutz

Die Deckung des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung und der obligatorischen Unfallversicherung ist im Ausland begrenzt. Hier sollte im Voraus geklärt werden, welche potenziellen Risiken Arbeitgeber*innen erwarten könnten, wenn Mitarbeiter*innen im Ausland erkranken und die Versicherungen keine Leistungen erbringen. Insbesondere sollte untersucht werden, wie der Zugang zur Gesundheitsversorgung für ausländische Mitarbeiter*innen geregelt ist, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt und wie die Kostenabdeckung organisiert ist. Unter Umständen können diese Risiken durch den Abschluss von Zusatzversicherungen gelöst werden. Dies sollte individuell bei jeder Versicherung geprüft werden.

Steuerrecht

Hier steht die Frage der "Betriebsstätte" im Mittelpunkt. Wenn Mitarbeiter*innen im Ausland remote arbeiten, kann dies dazu führen, dass im Ausland eine ausländische Betriebsstätte für Arbeitgebende entsteht. Dies wiederum kann zur Folge haben, dass das Unternehmen im Ausland steuerpflichtig wird. Daher ist es entscheidend, diese Frage in enger Abstimmung mit Steuerexpert*innen im jeweiligen Land zu klären und gegebenenfalls bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu berücksichtigen. Es ist auch wichtig, auf die sogenannte "183-Tage Regel" hinzuweisen. Wenn Mitarbeiter*innen mehr als 183 Tage im Ausland verbringen, kann dies gemäss dem anwendbaren DBA zu einer "Lohnsteuerpflicht" führen.

Datenschutz und -sicherheit

Es versteht sich von selbst, dass der Zugriff auf geschäftliche Daten nur von autorisierten Personen erfolgen sollte. Ebenso wichtig ist die Gewährleistung des Schutzes dieser Daten vor Manipulation und technischen Ausfällen. Potenzielle Risiken könnten beispielsweise ungesicherte WLAN-Verbindungen in Hotels und Ferienanlagen sein. Ebenso können Probleme auftreten, wenn unbekannte Endgeräte, wie beispielsweise Hotelcomputer, genutzt werden.

Workation als Arbeitsmodell

Die Verschmelzung von Arbeit und Urlaub, hat die Art und Weise verändert, wie wir arbeiten und leben. Mit den Fortschritten in der Technologie und der zunehmenden Flexibilität in der Arbeitswelt wird Workation zu einer immer attraktiveren Option für Menschen, die ihre Arbeit mit ihrer Reiselust kombinieren möchten. Dies ermöglicht es die Welt zu erkunden, neue Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig produktiv zu sein. Auf der anderen Seite müssen Arbeitgeber*innen im Vorfeld rechtliche Schritte unternehmen und möglicherweise die Workation auf bestimmte Länder oder eine begrenzte Anzahl von Tagen pro Jahr einschränken. Durch die Umsetzung dieser Massnahmen können die meisten Risiken vermieden werden, wodurch Workation zu einem umsetzbaren Arbeitsmodell in der Schweiz wird.

 

Quellen:
HR Campus - Workation
Weka - Workation: Risiken im Homeoffice aus dem Ausland
AXA - Workation: Was sollten Unternehmen beachten


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