In einer sich ständig verändernden Gesellschaft konzentrieren sich bestimmte Berufe darauf, das soziale Gefüge zu stabilisieren und denen zu helfen, die Hilfe brauchen. Der Beruf des Berufsbeistands bzw. der Berufsbeiständin gehört zu diesen Berufen. In diesem Job of the Month (JOTM) werden wir uns mit diesem Berufsbild auseinandersetzen.
Berufsbeiständ*innen sind eine wichtige Stütze im sozialen Netzwerk der Schweiz. Sie sind für die Betreuung und Unterstützung von Personen zuständig, die aufgrund persönlicher Umstände wie geistiger oder körperlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen und administrativen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen und Rechte dieser Personen zu vertreten, darunter Kinder, Jugendliche, sowie erwachsene und ältere Menschen, und sie in verschiedenen Lebensbereichen zu unterstützen. Zu den konkreten Aufgaben eines Berufsbeistands bzw. einer Berufsbeiständin gehören unter anderem:
Rechtliche Vertretung: Sie vertreten ihre Klient*innen vor Gericht und anderen Behörden und setzen sich für deren rechtliche Interessen ein.
Administrative Unterstützung: Sie helfen ihren Klient*innen bei der Verwaltung ihres Vermögens, der Beantragung von Sozialleistungen und anderen administrativen Angelegenheiten.
Soziale Betreuung: Sie stehen ihren Klient*innen als Ansprechpartner*in zur Verfügung, bieten Unterstützung bei persönlichen Problemen und vermitteln bei Bedarf an weitere Hilfsangebote.
Beratung und Begleitung: Sie beraten ihre Klient*innen bei wichtigen Entscheidungen und begleiten sie auf ihrem Weg zu mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität. Berufsbeiständ*innen beraten auch die Menschen in deren Umfeld, Angehörige, Arbeitgeber*innen, Berufsbildner*innen, Untersuchungsbehörden usw.
Die Tätigkeit als Berufsbeistand bzw. Berufsbeiständin erfordert daher ein hohes Mass an Einfühlungsvermögen, Fachwissen und Organisationstalent. Ebenso unerlässlich ist das Interesse an der Arbeit mit Menschen und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit.
Berufsbeiständ*innen sind in der Regel bei den kantonalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) angestellt. Die KESB ist eine gerichtsähnliche Behörde, die je nach Kanton entweder ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde ist. Die Berufsbeiständ*innen sind somit direkt der KESB unterstellt und führen im Auftrag dieser Behörde professionelle Beistandschaftsmandate im Kindes- und Erwachsenenschutz durch. Es gibt aber auch private Organisationen oder Unternehmen, die Berufsbeiständ*innen beschäftigen, um bestimmte Dienstleistungen im Bereich der Sozialarbeit anzubieten. Berufsbeiständ*innen können auch von Sozialdiensten oder spezialisierten Behörden wie Vormundschaftsbehörden angestellt werden, um die rechtliche Vertretung und Betreuung bestimmter Personengruppen sicherzustellen. Viele Berufsbeiständ*innen arbeiten ebenfalls direkt für Gemeinden oder Städte, die für die Bereitstellung von sozialen Dienstleistungen zuständig sind.
Neben den professionellen gibt es auch privat tätige Mandatsträger*innen – die sogenannten Beiständ*innen in privaten Mandaten oder Privatbeiständ*innen. Beiständ*innen in privaten Mandaten übernehmen in neben- und gelegentlich auch in ehrenamtlichen Funktionen die Betreuung von Einzelpersonen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Interessen in vollem Umfang zu vertreten. Eine spezifische Ausbildung wird dabei nicht vorausgesetzt. In einigen Kantonen werden Einführungskurse und/oder begleitendes Coaching angeboten. Personen, die an dieser Tätigkeit interessiert sind, können sich an die Erwachsenenschutzbehörde ihres Kantons oder ihrer Gemeinde wenden.
Um als Berufsbeistand bzw. Berufsbeiständin in der Schweiz tätig zu sein, sind in der Regel bestimmte Ausbildungen und Qualifikationen erforderlich. Die häufigsten Ausbildungsgänge umfassen ein Bachelor-Abschluss in Sozialer Arbeit an einer Fachhochschule (FS), ein Master-Abschluss in einem relevanten Fachbereich wie Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder einem ähnlichen Bereich, ein Certificate of Advanced Studies (CAS) an einer Fachhochschule (FH) in Themenbereichen wie vormundschaftliche Mandatsführung oder anderen relevanten Schwerpunkten kann eine zusätzliche Qualifikation darstellen.
Es ist auch möglich, dass Berufsbeiständ*innen mit einem Abschluss in einem verwandten Bereich wie Recht, Psychologie oder Pädagogik sowie mit entsprechender Berufserfahrung in der Sozialarbeit oder verwandten Bereichen eingestellt werden. In jedem Fall ist eine fundierte Ausbildung und Weiterbildung in Themenbereichen wie Methodik, Case-Management, Psychologie, Recht und anderen relevanten Fachgebieten von entscheidender Bedeutung für die Ausübung dieses Berufs.
In der schweizerischen Gesellschaft ist der Beruf des Berufsbeistands bzw. der Berufsbeiständin von unverzichtbarer Bedeutung. Durch ihre Arbeit tragen sie massgeblich dazu bei, dass schutzbedürftige Personen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Mit einer fundierten Ausbildung und einem hohen Mass an Engagement bieten sich in diesem Berufsfeld attraktive Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten.
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