Das neue obligatorische Schuljahr hat schon längst begonnen und die meisten Schüler*innen geniessen auch bereits Herbstferien. Für das Schulpersonal heisst es allerdings nicht verschnaufen, sondern die weitere Vorbereitung des Schulprogramms in Angriff nehmen. In der siebten Ausgabe des Job of the Month (JOTM) bringen wir euch den Job von Schulleiter*innen näher und führen euch durch die vorausgesetzte Ausbildung, unterschiedlichen Aufgaben und die bekannten Lohnvorstellungen.
Das Bildungswesen ist in der Schweiz vorwiegend Sache der Kantone und Gemeinden und deshalb besonders vielfältig und komplex. Die Verantwortung für die obligatorische Schule tragen die Kantone - die Gemeinden organisieren den Schulbetrieb. Aus diesem Grund wird die Schulleitung für die Volksschule hauptsächlich von den Gemeinden rekrutiert. Hingegen für eine Hochschule oder Universität werden die Schulleiter*innen (früher Rektor*innen) von der jeweiligen Institution gesucht.
Die Funktion als Schulleiter*in ist ein Weiterbildungsberuf. Der Weg führt in vielen Kantonen über eine klassische Ausbildung zur Lehrperson. Wer ein Lehrdiplom einer Vorschul-, Primarschul-, Sekundarstufe I oder II nachweisen kann, mind. 5 Jahre Unterrichtserfahrung und Schulleitungsfähigkeit während der Zusatzausbildung mitbringt, darf Schulleiter*in werden.
In Ausnahmefällen können Personen ohne Lehrdiplom für die Weiterbildung zugelassen werden – erforderlich ist ein Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss, mehrjährige Erfahrung mit Bezug zum schweiz. Bildungswesen sowie Führungserfahrung und eine Anstellung oder Designation als Schulleiter*in einer öffentlichen/privaten Bildungsinstitution.
Als Grundausbildung zum/zur Schulleiter*in dient vorwiegend eine Weiterbildung im Umfang eines CAS (Certificate of Advanced Studies), wie sie an diversen Pädagogischen Hochschulen oder verwandten Institutionen angeboten werden. Die Grundausbildung mit CAS gilt als Basis und muss mit weiteren Kursen vertieft werden. Die Teilnehmenden erwerben Grundlagenwissen für die Tätigkeit als Schulleiter*innen und für das Leiten einer Bildungsorganisation. Sie erhalten fundierte Einblicke in die verschiedenen Führungsaufgaben, lernen praktische Führungswerkzeuge kennen und werden zu reflektiertem Führungshandeln angeregt. Der Lehrgang ist grösstenteils eine funktionsbegleitende wie auch funktionsvorbereitende Weiterbildung für Personen mit der Absicht, Führungsaufgaben in der Schule zu übernehmen.
Aufbauend auf die Grundausbildung zum CAS «Schulleitende/r» kann diese an pädagogischen Hochschulen und an weiteren Institutionen zu einer Masterausbildung erweitert werden. Denn um professionell handeln zu können, bilden sich Schulleitungen stetig weiter.
Aber nicht nur die fachlichen Fähigkeiten werden erwartet, sondern auch die Soft Skills wie das Durchsetzungsvermögen, der Durchhaltewille sowie die Konfliktfähigkeit werden hoch gewichtet.
Schulleiter*innen leiten alleine oder im Team eine Schule. Sie sind für die betriebliche Führung einer Schule oder einer Schuleinheit verantwortlich. Sie setzen die Vorgaben der strategischen Zielen, welche die Schulpflege definiert, im betrieblichen Schulalltag zusammen mit den Lehrpersonen in ihrer Schuleinheit um. Erstellen Budgets, entwickeln das Schulprogramm – unter anderem planen sie die Stundenpläne, organisieren Schulanlässe, teilen Klassen und Pensen zu und kümmern sich um die Infrastruktur. Im Bereich Personal führen Schulleitende ebenso das Schulpersonal, rekrutieren neue Mitarbeitende und fördern dabei die Teamentwicklung.
Des Weiteren schauen Schulleiter*innen, dass die pädagogische Qualität der Schule sichergestellt wird, indem sie die Bedürfnisse der Schüler*innen, des Lehrpersonals, der Erziehungsberechtigten sowie der Schulbehörde berücksichtigen. Schulleitende sorgen für ein gutes Schulklima und einen angemessenen Umgang mit Konflikten wie z.B. bei disziplinarischen, Sucht- oder Gewaltproblemen.
Grundsätzlich variieren die Anforderungen an eine Schulleitung stark, da die diversen Institutionen verschiedene Bedürfnisse haben. Beispielsweise hat die Schulleitung einer Primarschule ganz andere Aufgaben zu bewältigen, als die einer Hochschule. Oder eine Berufsschule benötigt eine Schulleitung mit ganz andere Kenntnisse, als eine Sonderschule. Aber nicht nur die Ausrichtung der verschiedenen Institutionen ist sehr breit gefächert, sondern kann sich auch in der Grösse stark unterscheiden: ein*e Schulleiter*in kann für 20 Schüler verantwortlich sein oder aber für über 1000.
Generell kann gesagt werden, dass Schulleitende für die Leitung einer Schule oder Schuleinheit in personeller, organisatorischer, administrativer und pädagogischer Hinsicht zuständig ist.
Der Einstiegslohn für eine*n frisch gebackene*n Schulleiter*in beträgt durchschnittlich CHF 9'091.- pro Monat. Mit steigendem Alter und gesammelter Berufserfahrung verändert sich der Verdienst um ca. 39% und kann Brutto CHF 12'655.- pro Monat betragen. Je nach Arbeitsort ergeben sich einige Unterschiede – Graubünden, Thurgau und Zürich haben den höchsten Monatslohn, während die Kantone Luzern, Bern und Aargau die tiefsten Verdienstmöglichkeiten aufweisen. Es kann also gesagt werden, dass Schulleitende in der Schweiz zwischen CHF 8’333.- und CHF 15’000.- Brutto im Monat verdienen, je nach Berufserfahrung und Arbeitsort.
Du bist auf der Suche nach einem Jobs als Schulleiter*in? Untenstehend findest du alle offenen Stellen in diesem Bereich:
Folge uns auf Social Media und verpasse keine unserer Inhalte mehr!