Darf ich trotz Krankmeldung arbeiten? Rechte, Risiken und Empfehlungen

Ein verstauchter Knöchel, eine Erkältung oder ein grippaler Infekt – und plötzlich ist man krankgeschrieben. Doch was, wenn man sich geistig fit fühlt und im Homeoffice problemlos am Laptop arbeiten könnte? Oder umgekehrt: Wenn der Kopf noch brummt, man aber körperlich eigentlich wieder einsatzfähig wäre?

Gerade bei milderen Krankheitsverläufen oder körperlichen Verletzungen stellt sich häufig die Frage: Darf ich trotz Krankmeldung eigentlich arbeiten? Die Antwort ist nicht ganz so einfach – denn sie liegt irgendwo zwischen rechtlicher Erlaubnis, medizinischer Einschätzung und gesundem Menschenverstand.

Was ist eine Krankmeldung überhaupt?

Eine ärztliche Krankmeldung – auch Arbeitsunfähigkeitszeugnis genannt – bescheinigt dem/der Arbeitgeber*in, dass du vorübergehend nicht arbeitsfähig bist. Das bedeutet: Du bist nicht verpflichtet zu arbeiten – aber du darfst es, wenn du dich dazu in der Lage fühlst und deine Tätigkeit mit dem Gesundheitszustand vereinbar ist. Dabei spielt es eine grosse Rolle, worum es sich bei der Erkrankung oder Verletzung handelt – denn nicht jede Diagnose schliesst jede Form der Arbeit automatisch aus.

Krank oder verletzt - macht das einen Unterschied?

Ja, in der Praxis kann es einen erheblichen Unterschied machen:

  • Bei körperlichen Beschwerden wie einer Fussverletzung, einem Hexenschuss oder einer gebrochenen Hand kann es sein, dass du bestimmte Tätigkeiten (z. B. körperliche Arbeit, Präsenztermine) nicht ausführen kannst – aber geistige Aufgaben im Sitzen durchaus möglich sind.
  • Bei klassischen Erkältungskrankheiten, Grippe oder Fieber hingegen ist meist der ganze Organismus belastet – hier ist es oft nicht ratsam, zu früh wieder einzusteigen, selbst wenn du theoretisch „nur am Laptop sitzt“.
  • Psychische Belastungen wie Erschöpfung oder Überlastung sind besonders heikel. Hier kann Arbeiten „auf eigene Faust“ nicht nur kontraproduktiv sein, sondern auch therapeutisch hinderlich – und ein klares ärztliches „Nein“ übergehen.

Die entscheidende Frage lautet also nicht nur: Bin ich krank oder verletzt?, sondern vielmehr: Bin ich ganz oder teilweise arbeitsfähig – und wenn ja, für welche Art von Tätigkeit?

Was passiert, wenn ich trotz Krankmeldung arbeite?

Wer trotz Krankmeldung arbeiten möchte, bewegt sich in einem sensiblen Bereich – rechtlich, gesundheitlich und versicherungstechnisch. Auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist, gibt es einige Punkte, die du unbedingt bedenken solltest, bevor du dich wieder an die Arbeit machst.

1. Rechtlich: Keine Pflicht, aber Verantwortung

In der Schweiz brauchst du keine explizite Erlaubnis deines/deiner Arbeitgeber*in, wenn du trotz Krankmeldung arbeiten möchtest. Du bist nicht gesperrt – aber auch nicht verpflichtet. Trotzdem ist es wichtig, deine Entscheidung klar zu kommunizieren. Informiere deine*n Arbeitgeber*in, dass du dich fit genug fühlst, bestimmte Aufgaben zu übernehmen – und in welchem Umfang. So vermeidest du Missverständnisse und unnötigen Druck auf Kolleg*innen.

Besonders bei Teilzeitarbeit während einer laufenden Krankmeldung (z. B. ein paar Stunden pro Tag im Homeoffice) ist eine gute Abstimmung entscheidend – auch im Interesse der Fairness gegenüber dem Team.

2. Gesundheitlich: Deine Genesung geht vor

Auch wenn du dich besser fühlst: Die Rückkehr in den Arbeitsalltag sollte immer im Einklang mit deinem Gesundheitszustand stehen. Nur weil du theoretisch „arbeiten könntest“, bedeutet das nicht automatisch, dass es gut für deinen Körper – oder deine Genesung – ist.

Ein zu früher Wiedereinstieg kann Beschwerden verschlimmern oder zu Rückfällen führen. Besonders tückisch ist das bei grenzwertigen Situationen: Du fühlst dich „fast wieder gesund“, aber das Immunsystem ist noch geschwächt – oder du hast eine Verletzung, die durch Sitzen, Stress oder Konzentration erneut aufflammen kann.

Wenn du trotzdem arbeitest und sich dein Zustand verschlechtert, kann das auch arbeitsrechtlich problematisch werden – etwa, wenn dein*e Arbeitgeber*in sich im Nachhinein fragt, ob du überhaupt wirklich krank warst oder ob deine Eigenverantwortung genügte.

3. Versicherungen: Grauzone mit Risiko

Ein weiterer Punkt betrifft die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Wenn du während einer laufenden Krankmeldung arbeitest und dir dabei etwas zustösst – sei es ein Sturz im Homeoffice oder ein Fehler mit Folgen – kann das zu rechtlichen Unsicherheiten führen.

Denn: Offiziell giltst du als arbeitsunfähig. Wenn du dennoch arbeitest, könnten Versicherungen oder auch dein*e Arbeitgeber*in im Schadensfall infrage stellen, ob du überhaupt hättest tätig sein dürfen. Besonders problematisch wird es, wenn deine Arbeit nicht mit medizinischem Wissen oder Einverständnis erfolgt.

Wer sich trotzdem engagieren will, sollte deshalb nicht einfach „auf eigene Faust“ loslegen – sondern eine rechtlich und medizinisch abgesicherte Lösung suchen.

Unser Gehirn braucht distanzierte Erholungsphasen, um leistungsfähig zu bleiben. Wer ständig auf dem Handy nach neuen Mails schaut, signalisiert dem Körper: Ich bin im Arbeitsmodus. Abschalten fällt schwer, selbst wenn man physisch am Strand liegt. Abschalten im Urlaub ist also keine Schwäche, sondern eine Investition in deine Leistungsfähigkeit.

Teil-Arbeitsfähigkeit: Die Zwischenlösung

In vielen Fällen kann ein*e Ärzt*in eine sogenannte Teil-Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Das bedeutet: Du bist eingeschränkt einsatzfähig, etwa für administrative Tätigkeiten, nicht aber für Kund*innenkontakt, Schichtarbeit oder physische Belastung.

Diese Variante ist besonders sinnvoll bei:

  • körperlichen Verletzungen mit geistiger Leistungsfähigkeit
  • längeren Ausheilungsprozessen
  • psychischen Erkrankungen, bei denen ein sanfter Wiedereinstieg sinnvoll ist

Sprich also am besten offen mit deinen Ärzt*innen über dein tatsächliches Befinden – sie können die Situation realistisch einschätzen und auch eine abgestufte Rückkehr ermöglichen.

Erlaubt - aber nicht ohne Absicherung

Ob du trotz Krankmeldung arbeiten darfst, hängt nicht nur vom Gesetz ab, sondern auch von deinem Körper, deiner Tätigkeit – und einer Portion gesundem Menschenverstand. Ja, es ist erlaubt. Nein, es ist nicht immer ratsam.

Wenn du dich arbeitsfähig fühlst, gilt: Sprich zuerst mit deinen Ärzt*innen und dann mit deinem Team. Nur so stellst du sicher, dass du weder deine Genesung gefährdest noch versicherungsrechtlich ins Risiko gerätst.

Die beste Lösung? Eine Teil-Arbeitsfähigkeitsbescheinigung, die Klarheit schafft – für dich, deine Vorgesetzten und alle Beteiligten. Denn langfristig zählt nicht, ob du zwei Tage früher wieder am Laptop sitzt – sondern dass du gesund bleibst und dich auf dein Arbeitsumfeld verlassen kannst.


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