In diesem Blogbeitrag geht es um ein Thema, welches leider immer öfter vorkommt: Mobbing am Arbeitsplatz. Blossstellungen, abschätzige Blicke, Gerüchte verbreiten oder angeschrien werden – all das kann zum Alltag von Personen, die Mobbing erleben, gehören. Was genau zählt zu „Mobbing“ und was ist „nur“ ein Konflikt? Wie kann ich mich dem entgegensetzen und an was oder wen kann ich mich wenden, wenn ich betroffen bin? Diese offenen Fragen werden wir in diesem Beitrag klären.
Mobbing am Arbeitsplatz bezieht sich auf die wiederholte und langfristige Verletzung der Würde eines anderen Menschen durch eine Person oder Gruppe. Um als Mobbing angesehen zu werden, muss dieses Verhalten in der Regel mindestens einmal pro Woche über mehrere Monate hinweg stattfinden. Die betroffene Person wird also über einen längeren Zeitrahmen beleidigt, schikaniert, übergangen, abgewertet oder ignoriert. Das Ziel der ausübenden Person oder Gruppe ist vielfach der Ausschluss einer Person. Solche Blossstellungen sind klar zu trennen von normalen Konflikten.
An einem Arbeitsplatz, wo viele unterschiedliche Personen miteinander zu tun haben, ist es ganz natürlich, dass es zu Konflikten kommt – sie sind alltäglich und gehören dazu. Nicht jede Kritik, jede Auseinandersetzung ist Mobbing. Wichtig ist es, dass Konflikte zeitnah gelöst werden, damit diese nicht andauernd werden. Vielfach entsteht nämlich nicht aus dem Konflikt an und für sich Mobbing, sondern aus dem Umgang mit dem Konflikt. Wird keine Lösung gesucht oder falsch angegangen, kann sich ein dauerhaftes Problem entwickeln.
Es gibt unterschiedliche Ausprägungen von Mobbing. Von Sticheleien über abschätzige Blicke oder Gesten bis hin zu Vorenthalten von Informationen oder Verbreitung von Gerüchten gibt es leider eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie eine Person schikaniert werden kann. Für die verschiedenen Erscheinungsformen von Mobbing gibt es unterschiedliche Begrifflichkeiten:
Bossing: Unter Bossing versteht man das Mobbing ausgehend einer vorgesetzten Person – dies kann auf der persönlichen sowie auf der Arbeitsebene vorkommen.
Staffing: Hier wenden sich die Angestellten gegen die/den Vorgesetze*n und möchten diese*n aus dem Unternehmen mobben. Diese Art des Mobbings ist seltener und meistens auch weniger offensichtlich.
Cybermobbing: Bei Cybermobbing handelt es sich um Mobbing über digitale Kanäle. Vielfach verstecken sich die ausführenden Personen bei diesen Mobbinghandlungen hinter anonymen Beiträgen.
Diskriminierung: Diskriminierung bedeutet in diesem Zusammenhang eine Mobbinghandlung aufgrund der Hautfarbe, sexuellen Identität, Herkunft, politischen Überzeugung, des Alters oder des Geschlechts.
Sexuelle Belästigung: Dazu zählen alle Handlungen bzw. Äusserungen mit sexuellem Bezug, die eine Person herabwürdigt und von dieser unerwünscht sind. Die Absicht der ausführenden Person ist dabei unerheblich.
Grundsätzlich ist es zuerst wichtig, zu verstehen, dass Mobbing immer ein Problem der ausführenden Person ist und man selbst keine Schuld trifft. Arbeitgeber*innen sind dazu verpflichtet Mitarbeitenden, die von Mobbing betroffen sind, zu helfen – denn Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Arbeitgeber*innen, die ihren Pflichten zum Schutz der Gesundheit nicht ausreichend nachkommen, können strafrechtlich verfolgt werden (gemäss Artikel 59 des Arbeitsgesetzes). Selbstverständlich können auch die Täter*innen zur Verantwortung gezogen werden. Gemäss Artikel 41 des Obligationenrechts muss jede*r, die/der einer anderen Person widerrechtlich Schaden zufügt, Schadensersatz leisten.
Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) enthält weitere Regelungen, die darauf abzielen, Täter*innen von Mobbing zur Verantwortung zu ziehen. Üble Nachrede und Rufschädigung (gemäss Artikel 173 und 174 StGB) sowie Beleidigung oder Angriff auf die Ehre (gemäss Artikel 177 StGB) können zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen. Ebenso sind Drohung und Nötigung (gemäss Artikel 180 und 181 StGB) strafbar. Dies umfasst nicht nur die Androhung von Gewalt, sondern auch von anderen Nachteilen oder der Einschränkung der Handlungsfreiheit. Artikel 198 StGB widmet sich speziell der sexuellen Belästigung. Sowohl tätliche Angriffe als auch verbale Belästigungen können mit einer Busse oder Geldstrafe geahndet werden.
Bevor es jedoch zu diesen rechtlichen Schritten kommt, ist es wichtig, dass du das Fehlverhalten von Mitarbeitenden oder Vorgesetzten nicht unangefochten akzeptierst. Wenn du dich traust – spreche die auszuführende Person darauf an. Falls die Situation für dich nicht sicher erscheint und du es nicht schaffst, es anzusprechen oder dich jemandem aus dem Team anzuvertrauen, musst du andere Wege einschlagen:
Dokumentiere die Vorfälle schriftlich und falls du die Vorfälle meldest, notiere dir das ebenfalls. So stellst du sicher, dass die Ereignisse detailliert protokolliert werden und diese im Falle einer Klage zur Hand hast.
Falls es Zeug*innen von den Mobbinghandlungen gibt – suche das Gespräch mit ihnen.
Frage bei deiner Rechtsschutzversicherung nach, ob sie dich rechtlich unterstützen kann.
Neben der rechtlichen Hilfe ist es auch wichtig, dass du dir psychologische Hilfe suchst. Denn je nach Ausmass kann Mobbing schwere Folgen für deine körperliche sowie psychische Gesundheit haben.
Darüber hinaus gibt es auch diverse Fachstellen, die dich beim Thema Mobbing am Arbeitsplatz unterstützen können: Gewerkschaften, kantonale Fachstellen für Gleichstellungsfragen oder das Netzwerk Arbeit und Konflikt. Wichtig ist, dass du weisst, dass du dir Hilfe holen kannst und dem Mobbing nicht ausgesetzt bleiben musst!
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