Klassenlehrperson - Job of the Month (JOTM)

In diesem Job of the Month (JOTM) nehmen wir den Job von Klassenlehrpersonen genauer unter die Lupe. Was sind ihre Aufgaben, was unterscheidet sie von normalen Lehrpersonen und mit welchen Gehaltsvorstellungen darf man rechnen?

Was ist eine Klassenlehrperson?

Im Gegensatz zu einer normalen (Fach-)Lehrperson, die ein oder mehrere Fächer unterrichtet, hat eine Klassenlehrperson noch weitere Aufgaben und Pflichten, denen sie nachkommen muss. Eine Klassenlehrperson leitet das Unterrichtsteam und trägt somit die Hauptverantwortung für die Unterrichtsgestaltung. Sie unterstützt das Unterrichtsteam in der pädagogischen sowie administrativen Zusammenarbeit und regt den Austausch untereinander an. Des Weiteren setzt sie Regeln für die Unterrichtsführung und vermittelt bei Konflikten.

Im Team mit den anderen Lehrpersonen ist sie verantwortlich für die individuelle Förderung von Schüler*innen. Je nach Schulstufe fällt auch die Zeugniserstellung in ihren Aufgabenbereich. Im Zusammenhang mit dieser gehört auch das persönliche Gespräch mit ihnen dazu – da wird die Beurteilung der schulischen Leistung sowie die zukünftige Entwicklung besprochen. Neben dem Gespräch mit den Lernenden, gehören Gespräche mit den Erziehungsberechtigten ebenfalls dazu. Diese können an vom Unterrichtsteam organisierten Elternabenden geschehen oder nach Bedarf an einem separaten Termin. Die Klassenlehrperson ist die primäre Ansprechperson der Erziehungsberechtigten, bei Problemen von einzelnen Schüler*innen oder der ganzen Klasse.

Eine Klassenlehrperson steht den Schüler*innen aber auch neben der Zeugnisvergabe zur Seite und hilft nicht nur bei schulischen, sondern auch bei persönlichen Schwierigkeiten. Eine gute Vertrauensbasis zu den Lernenden ist wünschenswert. Sie stellt den Informationsfluss zur Klasse sicher und ist hauptverantwortlich für die Umsetzung von Schulanliegen in der Klasse. Darüber hinaus ist sie auch die Fachperson für die schulischen Dienste und Behörden – dazu gehört auch der Kontakt zu den abnehmenden Schulstufen.

Der Beruf Hauswart*in ist einen Weiterbildungsberuf, daher müssen Interessierte davor eine berufliche Grundbildung abgeschlossen haben - häufig wird die Berufsbildung «Fachmann/-frau Betriebsunterhalt EFZ» absolviert. Wer die eidgenössische Berufsprüfung ablegen möchte und so den Titel als «Hauswart*in mit eidg. Fachausweis» erlangen will, muss zusätzlich 2 Jahre Praxiserfahrung als Hauswart*in in einem Pensum von mindestens 80% vorweisen. Neben dieser Voraussetzung gibt es noch weitere Punkte, die erfüllt werden müssen: das Zertifikat ECDL (European Certificate of Digital Literacy), den Nothilfeausweis sowie BLS-AED-SRC-Komplett (lebensrettende Massnahmen zur Wiederbelebung), den Kursausweis als Berufsbildner*in in Lehrbetrieben und eine Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen müssen vorgewiesen werden. Darüber hinaus werden ein hohes Verantwortungsbewusstsein und Qualitätsbewusstsein erwartet, eine selbständige und saubere Arbeitsweise sowie viel Fingerspitzengefühl und Sozialkompetenz. Wissensdurstige Absolvent*innen der Berufsprüfung können einen weiteren Karriereschritt wagen und nach zweijähriger Berufserfahrung die «Höhere Fachprüfung für Hausmeister*in» ablegen.

Wie werde ich eine Klassenlehrperson?

Wer das Bachelorstudium für die unteren Schulstufen an einer Hochschule besucht hat, muss keine zusätzliche Ausbildung zur Klassenlehrperson absolvieren. Da reicht das Erlangen des Bachelor of Arts respektive Master of Arts in der jeweiligen Schulstufe. Wenn es sich um die Schulstufe der Sekundarstufe 2 handelt, wird vielfach eine Zusatzausbildung verlangt. Dabei handelt sich um einen Certificate of Advanced Studies kurz CAS, der sich an alle Lehrpersonen der Sekundarstufe 2, insbesondere Gymnasiallehrpersonen, richtet. Demnach sind die Zulassungsbedingungen ein Hochschulabschluss, eine Lehrbefähigung für eine Mittelschule oder eine Anstellung als Gymnasiallehrperson. Der Weiterbildungsstudiengang basiert auf konkreten Schulsituationen. Die Pflichtthemen im Rahmen von Fallbesprechungen sind Einzelgespräche, Spurwechsel, Krise, Mobbing und Konfliktgespräche. Weitere Themen können Schulversagen, Pubertät und Jugendpsychologie, Schulangst, Arbeits- und Lerntechniken sowie Elternabende sein. Die Kurskosten variieren je nach Standort und Anstellung.

Was verdient eine Klassenlehrperson?

Ein Unterschied zwischen Klassenlehrperson und einer regulären Lehrperson in Bezug auf das Gehalt lässt sich per se nicht aufzeigen. Neben den gängigen kantonalen Unterschieden ist aber natürlich die Ausbildung ein Indiz für das Ansetzen des Gehalts. Je höher der Abschluss der Ausbildung ist, desto mehr verdient man – das heisst als Gymnasiallehrperson verdient man grundsätzlich mehr als Primarlehrperson und als Kindergartenlehrperson weniger als eine Sekundarlehrperson. Weitere Faktoren sind Zusatzweiterbildungen oder -kompetenzen, Alter, Geschlecht und Berufserfahrung. Hier ist ebenfalls anzumerken, dass Lehrpersonen beim Kanton bzw. einer Gemeinde angestellt sind und somit einem bestimmten Lohnband unterliegen. Aber auch da gibt es natürlich einen gewissen Spielraum, der von obengenannten Merkmalen beeinflusst werden kann.

Eine Klassenlehrperson übernimmt mehr Verantwortung als eine reine Fachlehrperson, dies führt zu einer zentraleren Rolle für die Schulerfahrung von Schüler*innen. Bist du bereit für diese wichtige Aufgabe und auf der Suche nach einem neuen Job im Bildungswesen? Hier findest du alle aktuell ausgeschriebenen Stelleninserate:

Du bist auf der Suche nach einem Jobs als Klassenlehrperson? Untenstehend findest du alle offenen Stellen in diesem Bereich:

Quellen:
Kanton Luzern - Weisung Die Funktion der Klassenlehrperson
Berufsberatung.ch - Klassenlehrer/in an Gymnasien 
PH Luzern - CAS Klassenlehrer*in an Gymnasien


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