Hauswart*innen sorgen für den Unterhalt von Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie öffentlichen Gebäuden wie Schul- oder Sportanlagen, Spitäler oder Einkaufszentren und stellen einen störungsfreien und sicheren Betrieb sicher. Das abwechslungsreiche Aufgabengebiet umfasst im Allgemeinen das Reinigen, das Überwachen und Kontrollieren der Haustechnik bis hin zu einfachen Reparaturen. Aber je nach Grösse und technischer Ausstattung der Liegenschaft ändern sich die Hauptaufgaben und Kompetenzen der Hauswart*innen. Man unterscheidet Hauswart*innen mit vorwiegend praktischen Tätigkeiten von solchen mit überwiegend organisatorischen Aufgaben.
Organisatorische Kompetenzen sind vor allem in öffentlichen Gebäuden gefragt. Hier sorgen die Hauswart*innen zusammen mit einer Reinigungsequipe und Betriebshandwerker*innen für das Funktionieren des Hausbetriebes. Zu den Kernaufgaben zählen die Leitung und Überwachung des Reinigungsdienstes, die Ausführung bzw. Delegation der Unterhaltsarbeiten, die Führung des Schlüssel- und Mobiliarinventars, der Einkauf und die Verwaltung von Hilfsmaterial und Maschinen, das Prüfen der Arbeitsrapporte sowie tägliche Kontrollgänge zur Überwachung der Einrichtungen.
Die praktischen Tätigkeiten erfordern handwerkliches Können und technisches Verständnis, denn viele Aufträge sind selbständig auszuführen. Darunter fällt das regelmässige Überwachen von Heizungs-, Warmwasser-, Lüftungs-, Klima- und Wasseraufbereitungsanlagen sowie elektrische und sanitäre Komponenten. In den Aussenanlagen gehört die Pflege von Gärten, Rasen- und Grünflächen, Plätzen und Wegen zur Funktion von Hauswart*innen. Die Geräte und Maschinen, die sie für ihre Arbeiten einsetzen, warten sie zum Teil selbst sowie die korrekte Entsorgung von Abfällen gehört ebenfalls in ihren Verantwortungsbereich. Die Arbeitszeit kann unregelmässig sein. Nachts und am Wochenende ist Pikettdienst möglich.
Die Tätigkeit einer Hauswartung ist aber auch mit viel persönlichen Kontakt zu den Menschen, die die Liegenschaften nutzen, verbunden. Als Stellvertreter*innen der Eigentümer*innen vor Ort fungiert der/die Hauswart*in auch als Bindeglied zwischen Mieter*innen und Benutzer*innen einerseits und Vermieter*innen oder Verwaltung andererseits. Bei Bau- und Umbauvorhaben können sie dank ihrem Fachwissen die Interessen der Bauherrschaft gegenüber der Bauleitung ebenso vertreten.
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